Dokumentenversion: V.2026.B2B-SERV | Zielgruppe: Unternehmer und Firmen (B2B)
Als PDF herunterladen / Drucken(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Es handelt sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Gegenstand ist die Bereitstellung von Montagekapazitäten. Ein Werkerfolg ist nicht geschuldet.
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Planungshoheit. Vega Montage trifft keine Entscheidungen über die Installation oder Planung.
(2) Standardbesetzung: Maximal zwei (2) Monteure. Zusätzliches Personal ist vom Auftraggeber zu stellen.
Vega Montage arbeitet nach festem Terminkalender. Bei Erschöpfung des gebuchten Zeitkontingents ist Vega Montage berechtigt, die Arbeiten für Anschlussaufträge abzubrechen. Haftung für Fehlplanung des Kunden ist ausgeschlossen.
(1) 50% Anzahlung der kalkulierten Stunden bei Vertragsschluss.
(2) Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
(3) Verzugszinsen: 9% über dem Basiszinssatz.
Bei Stornierung außerhalb wichtiger Gründe werden 37% des Netto-Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz fällig (§ 615 BGB).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bamberg. Es gilt deutsches Recht.
Vega Montage | Steuer-ID: 23829706342 | info@vegamontage.de