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Stand: 21.07.2026 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Vegamontage (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Montage- und Installationsleistungen.
  2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
  3. Mündliche Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3§ 3 Leistungen und Ausführung

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Normen und Vorschriften.
  3. Für die Ausführung der Leistungen erforderliche Materialien, Werkzeuge und Vorrichtungen werden vom Auftragnehmer gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Voraussetzungen für die Leistungserbringung am Einsatzort gegeben sind (z. B. Zugang zum Objekt, Stromversorgung, Arbeitsbedingungen).
  5. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

4§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
  5. Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, bei gestiegenen Material- oder Lohnkosten eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

5§ 5 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit den nachfolgenden Modifizierungen.
  2. Der Auftragnehmer leistet Gewähr durch Nacherfüllung. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber das Recht, zunächst Nachbesserung oder Neulieferung zu verlangen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – zu kündigen.
  4. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Bauwerken und Werken an Bauwerken 4 Jahre, bei anderen Leistungen 2 Jahre ab Abnahme.
  5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Wartung oder Eingriffe Dritter entstehen.

6§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7§ 7 Abnahmepflicht

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung abzunehmen.
  2. Die Abnahme kann nur aus wesentlichen Mängeln verweigert werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
  3. Gilt die Abnahme als verweigert oder hat der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigstellung nicht binnen 14 Tagen nach Aufforderung erklärt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
  4. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  5. Wird die Abnahme durch Umstände verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit dem Angebot der Abnahme auf den Auftraggeber über.

8§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel).
  4. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  5. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Vegamontage

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