Die Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die EU-Gebäuderichtlinie stellen neue Anforderungen an Fenster. Was ändert sich 2026 und welche Fenster sind noch erlaubt?
Die gesetzlichen Grundlagen: Von EnEV zum GEG
Früher gab es die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Seit 2020 sind beide im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. 2026 bringt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) neue Verschärfungen, die auch die Fenstertechnik betrifft.
Aktuelle Anforderungen an Fenster
Das GEG definiert klare Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Fenstern, die bei Neubau und Sanierung eingehalten werden müssen:
| Einbausituation | Max. U-Wert Fenster (W/m²K) |
|---|---|
| Neubau Wohngebäude | 0,80 |
| Neubau Nicht-Wohngebäude | 0,90 |
| Sanierung bestehender Fenster (Austausch) | 1,10 |
| Sanierung mit mehr als 50% Fassadenerneuerung | 0,80 |
Diese Werte sind Mindestanforderungen. Für Förderungen durch die KfW werden oft noch bessere Werte verlangt (Effizienzhaus-Standard).
Was bringt 2026 Neues?
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wurde 2024 verabschiedet und muss bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die wichtigsten Änderungen:
- Mindestenergiestandard für alle Gebäude: Bis 2030 müssen alle Wohngebäude mindestens Klasse E erreichen, bis 2033 Klasse D
- Zero-Emission-Gebäude: Ab 2030 müssen alle Neubauten emissionsfrei sein
- Fenster als Teil der Gebäudehülle: Der Fensteranteil an der Gesamtenergieeffizienz wird stärker gewichtet
- Sommerlicher Wärmeschutz: Neue Anforderungen an den Schutz vor Überhitzung (Solarer Wärmegewinn)
Welche Fenster sind 2026 noch erlaubt?
Grundsätzlich müssen beim Einbau neuer Fenster die GEG-Anforderungen eingehalten werden. Bereits eingebaute Fenster müssen nicht ausgetauscht werden, solange sie funktionieren. Aber: Bei einer Sanierung, bei der mehr als 10% der Fenster ersetzt werden, gelten die neuen U-Wert-Grenzen.
Fenster mit 2-fach Isolierglas (U-Wert 1,1-1,3) erfüllen die Austauschanforderungen (≤1,1), sind aber für Neubauten nicht mehr ausreichend. 3-fach Wärmeschutzglas mit U-Werten unter 0,8 ist heute der Standard für Neubauten und geförderte Sanierungen.
Sommerlicher Wärmeschutz – g-Wert wird wichtiger
Bisher stand der Wärmeverlust im Winter im Fokus (U-Wert). Mit den neuen Anforderungen und den zunehmenden Hitzewellen rückt der g-Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad) in den Fokus. Er gibt an, wie viel Sonnenenergie durch das Glas ins Innere gelangt.
- Hoher g-Wert (0,5-0,6): Viel Sonnenwärme im Winter = passive Heizunterstützung
- Niedriger g-Wert (0,25-0,35): Wenig Sonneneinstrahlung = Schutz vor Sommerhitze
Die Herausforderung: Ein Kompromiss zwischen winterlicher Heizunterstützung und sommerlichem Hitzeschutz. Moderne Verbundverglasungen mit veränderbaren Sonnenschutzfolien oder außenliegenden Beschattungssystemen bieten hier flexible Lösungen.
Praxistipps für Bauherren und Sanierer
- Frühzeitig informieren: Klären Sie vor der Auftragsvergabe, welche Anforderungen gelten und welche Förderungen möglich sind
- 3-fach Verglasung wählen: Auch wenn 2-fach noch beim Austausch erlaubt ist – 3-fach ist zukunftssicher und wird besser gefördert
- Rahmen nicht vergessen: Der Gesamt-U-Wert des Fensters (Uw) inklusive Rahmen und Glas muss die Anforderung erfüllen
- Einbauqualität: Ein schlechter Einbau kann die beste Fenster-Effizienz zunichtemachen. Wählen Sie zertifizierte Fachbetriebe
- Beratung nutzen: Professionelle Fensterbaubetriebe kennen die aktuellen Anforderungen und Förderungen
Fazit
Die gesetzlichen Anforderungen an Fenster werden kontinuierlich verschärft. Wer heute schon 3-fach Wärmeschutzglas einbaut, ist auch für die kommenden Änderungen 2026 und 2030 gut aufgestellt. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie Fragen zu den aktuellen Anforderungen an Ihre Fenster? Das Team von Vegamontage berät Sie gerne – kompetent, unabhängig und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.